Die Schweizerische Epilepsie-Liga hat eine grosse Zahl von Informationsbroschüren erstellt, die kurz und gut verständlich Fragen zum Alltag mit Epilepsie beantworten. Diese Flyer können bei der Schweizerischen Epilepsie-Liga bestellt oder hier im PDF Format kostenlos heruntergeladen werden:
Dürfen Epilepsiemedikamente ausgetauscht werden?
Von vielen Medikamenten gibt es sogenannte Generika. Bei einem Generikum handelt es sich um ein Medikament, das den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat enthält. Allerdings ist es gesetzlich erlaubt, dass der Wirkstoffgehalt zwischen Original und Generikum etwas unterschiedlich sein darf. Dies gilt auch für zwei Generika untereinander. Bei vielen Medikamenten ist dies völlig unproblematisch. Bei Antiepileptika sollte jedoch darauf geachtet werden, dass immer exakt das gleiche Medikament eingenommen wird, da bereits geringe Schwankungen im Wirkstoffgehalt dazu führen können, dass es zu einem erneuten Krampfanfall kommt. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Sie immer dasselbe Medikament von demselben Hersteller bekommen wie es initial von Ihrer Ärztin/ihrem Arzt verschrieben wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Original oder ein Generikum handelt. Nur Ihre behandelnde Fachperson sollte Änderungen in Ihrer Therapie vornehmen.
"Aufgrund der möglichen ausgeprägten Folgen, die eine Antiepileptika-Substitution jeglicher Art (Original – Generikum/ Generikum – Original/ Generikum – Generikum) bei einer gut eingestellten Epilepsie mit sich bringen kann, ist eine solche Substitution medizinisch abzulehnen." (Stellungnahme der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie (SLgE), 2012, bestätigt 2019)
Sollte ich mein epilepsiekrankes Kind impfen?
Viele Eltern haben Bedenken, Ihr Kind impfen zu lassen, egal ob es Epilepsie hat oder nicht. Waren Impfschäden früher schon selten, so sind sie durch die Entwicklung moderner Impfstoffe heute noch seltener geworden. Ohne Impfschutz besteht das Risiko, bestimmte Infektionskrankheiten zu bekommen, die gegebenenfalls zu schweren Folgeschäden führen. Hier muss jeder abwägen, ob das Risiko für einen Impfschaden oder für die Folgeschäden durch die Infektion größer ist.
Grundsätzlich sollten Epilepsie-Patienten den gleichen Impfschutz erhalten wie Menschen ohne Epilepsie. Man sollte darauf achten, dass bei Impfungen, die mit einem Risiko für Fieber einher gehen, fiebersenkende Mittel eingenommen werden, um die dadurch erhöhte Anfallsbereitschaft zu senken. In Phasen mit einem besonders hohen Anfallrisiko sollte der Impftermin verschoben werden. Besprechen Sie Ihre Bedenken mit der behandelnden Fachperson - sie wird Sie über alle Risiken aufklären.
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